Gesetzlicher Mindestlohn ab 2020
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es Branchen-Mindestlöhne, deren Höhe in allgemein verbindlichen Tarifverträgen festgelegt sind. In keiner Branche darf seit 2019 weniger als der gesetzliche bzw. der Branchen-Mindestlohn gezahlt werden.
Eine detaillierte Übersicht finden Sie hier.
Fragen zum gesetzlichen Mindestlohn werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung beantwortet:
www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html
Das Bürgertelefon des BMAS zum Thema Mindestlohn ist von montags bis donnerstags zwischen 8:00 und 20:00 Uhr erreichbar: 030 60 28 00 28.
Der Beitrag wurde im November 2019 umfangreich aktualisiert und weicht daher inhaltlich von der gedruckten Fassung der Ausgabe 3/2018 (Juli 2018) des Recht-Informationsdienstes ab.