Freiheitsstrafe wegen Verkauf alkoholischer Getränke an Jugendliche
Ein Kioskbesitzer aus Detmold (Kreis Lippe) ist wegen Körperverletzung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er im Mai 2012 einer 15-Jährigen einen Liter Wodka und Alkopops verkauft hatte. Das Mädchen und ein 14-Jähriger mussten später wegen Alkoholvergiftung im Krankenhaus behandelt werden.
Das Landgericht Detmold hat die Freiheitstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt, weil dem Verurteiltem von der Stadt wegen Verkaufs von Alkohol an Jugendliche bereits Bußgelder von 2.000 Euro und von 8.000 Euro auferlegt worden waren. Der Verurteilte hat Revision eingelegt.
Landgericht Detmold, Urteil vom 28.08.2013 – 4 Nf 162/13