Erwerbsminderungsrenten 2019
In vielen Fällen werden die Erwerbsminderungsrenten allein nicht ausreichen, um einen angemessenen Lebensstandard beizubehalten. Das Restleistungsvermögen lässt zwar häufig eine weitere evtl. nur geringfügige Erwerbstätigkeit zu. Jedoch sind die Chancen, einen passgenauen Arbeitsplatz zu finden und zu erhalten, für Erwerbsgeminderte nicht sehr hoch.
Mitarbeiter im Anwendungsbereich der Caritas, der KAVO und der Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, die bei ihrem bisherigen Dienst-/Arbeitgeber - in der Regel zu veränderten Arbeitsbedingungen - weiterbeschäftigt werden wollen, müssen ihren Wunsch binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zugang des Rentenbescheids dem Dienst-/Arbeitgeber schriftlich mitteilen.