Elternzeit und Elterngeld 2022: Teilzeitarbeit und Frühgeburt
Ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit setzt u. a. voraus, dass die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit für mindestens zwei Monate auf einen Umfang von nicht weniger als 15 und nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats verringert werden soll.
Bei Frühgeburten mindestens sechs bis 16 Wochen vor dem errechneten Termin erhalten Eltern zusätzlich für bis zu vier Monate Elterngeld.