Elektronisches Rezept (E-Rezept)
Verschreibungspflichtige Arzneimittel können grundsätzlich nur noch per E-Rezept eingelöst werden.
Kann ein E-Rezept nicht ausgestellt werden oder kann ein Patient ein E-Rezept nicht speichern bzw. nutzen, ist dem Patienten ein ausgedrucktes Rezept auszuhändigen.