Deutscher Caritasverband: Caritas-Verfahrensregelung zur Anerkennung von Leid (Sexueller Missbrauch)
Dies kann bei den für sie zuständigen Ansprechpersonen der (Erz-)Diözese, in der der Missbrauch verübt wurde, durchgeführt werden.
Die Ansprechpersonen in den Diözesen und der Ablauf des Verfahrens werden genannt bzw. beschrieben unter www.caritas.de/fuerprofis/fachthemen/sexuellermissbrauch/verfahren-der-caritas-zur-anerkennung-de?searchterm=Anerkennung von leid