Deutsche Bischofskonferenz: Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz
Auch Regelungen zur Nutzung von IT-Systemen für private Zwecke und zum Verbot der Übermittlung personenbezogener Daten durch unverschlüsselte E-Mails finden sich in der Verordnung.
Die Durchführungsverordnung ist seit dem 1. März 2019 in Kraft gesetzt.1
1 Amtsblatt des Erzbistums Köln, Stück 3/2019, Nr. 43.