COVID-19: Pflicht zum Nachweis einer Schutzimpfung verfassungsgemäß
Zwar sei mit der Impfung ein intensiver Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verbunden. Auch die Berufsfreiheit sei betroffen. Jedoch habe der Schutz vulnerabler Personen Vorrang, weil für diese Menschen aufgrund ihres Gesundheitszustandes und/oder ihres Alters ein erhöhtes Risiko für eine Infektion und einen schweren oder sogar tödlichen Krankheitsverlauf bestehe.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind nur Personen mit einer medizinischen Kontraindikation.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21