Caritas-Werkstätten-Mitwirkungsverordnung
Der von den Beschäftigten gewählte Werkstattrat nimmt die Interessen und Belange der Beschäftigten wahr. Neu geregelt werden u. a. die Zahl seiner Mitglieder, seine Mitwirkungs-, Anhörungs- und Informationsrechte sowie die Freistellungen für Schulungen. Werkstatt und Werkstattrat sollen in der Regel einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten.
Als Vertrauenspersonen können auch Externe gewählt werden. Zudem wurde ein Amt für eine Frauenbeauftragte eingeführt.