Bundesfreiwilligendienst: Einführung einer Teilzeitmöglichkeit
Freiwillige unter 27 Jahren können nunmehr einen BFD in Teilzeit mit mehr als 20 Stunden wöchentlich leisten, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise vor, wenn Freiwillige
- ein Kind oder einen Angehörigen zu betreuen haben,
- gesundheitlich beeinträchtigt sind und nicht die regelmäßige tägliche oder wöchentliche Einsatzzeit absolvieren können,
- Bildungs- und Qualifizierungsangebote einschließlich der Teilnahme an einem Integrationskurs nach dem Aufenthaltsgesetz wahrnehmen, die mit einem Vollzeit-Freiwilligendienst kollidieren oder
- aus vergleichbar schwerwiegenden Gründen keinen Vollzeit-Freiwilligendienst leisten können.
Ob ein Bundesfreiwilligendienst in Teilzeit geleistet werden kann, ist von den Freiwilligen mit den jeweiligen Einsatzstellen zu klären. Das berechtigte Interesse hat der Freiwillige durch die Vorlage geeigneter Belege gegenüber der Einsatzstelle nachzuweisen.
Freiwillige über 27 Jahren können wie bisher den Bundesfreiwilligendienst in Teilzeit von mehr als 20 Stunden wöchentlich ohne Darlegung eines berechtigten Interesses leisten.