Aufhebung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe
Dies gilt auch für alleinerziehende Mütter oder Väter, die mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnform untergebracht sind, sowie für die Ehegatten und Lebenspartner der jungen Menschen und Leistungsberechtigten.
§ 97 SGB VIII