Assistierte Ausbildung
Die gesetzliche Regelung in § 130 SGB III ist am 1. Mai 2015 in Kraft getreten.
Förderungsfähig sind
- die individuelle, kontinuierliche Begleitung und Förderung lernbeeinträchtigter oder sozial benachteiligter junger Menschen von der Ausbildungssuche bis zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss (z. B. Berufsorientierung, Profiling, Bewerbungstraining sowie Unterstützung während der Ausbildung und zur Arbeitsaufnahme),
- Maßnahmen zur Unterstützung von Betrieben bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Anbahnung und Durchführung der betrieblichen Ausbildung.