Arbeitssuchendmeldung, Arbeitslosmeldung, Antrag und Anspruch auf Arbeitslosengeld 2022
- frühzeitige Arbeitssuchend-Meldung eine möglichst frühe Vermittlung durch die Agentur für Arbeit sicherstellen und
- durch rechtzeitige Arbeitslosmeldung nach Eintritt der Arbeitslosigkeit sowie
- frühzeitige Beantragung von Arbeitslosengeld
ihren Lebensunterhalt sichern.
1. Arbeitssuchendmeldung
Arbeitnehmer und Auszubildende, die nicht in betrieblicher Ausbildung stehen, müssen sich spätestens drei Monate vor der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses bei der Arbeits-agentur arbeitssuchend melden (§ 38 Abs. 1 SGB III). Arbeitnehmer/Auszubildende, die von dem Ende ihres Arbeits-/Ausbildungsverhältnisses erst später erfahren, müssen sich innerhalb der nächsten drei Arbeitstage bei der Agentur für Arbeit melden.
Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen sind nicht zur frühzeitigen Meldung verpflichtet.
Zur Arbeitssuchendmeldung hat der Arbeitnehmer/Auszubildende die Arbeitsagentur persönlich aufzusuchen oder sich telefonisch unter der Service-Nummer 0800 4 5555 00 (gebührenfrei) oder schriftlich zu melden. Online kann auch ein passender Termin für ein Beratungsgespräch gebucht werden.
Seit dem 1. Januar 2022 kann die Arbeitssuchendmeldung elektronisch erfolgen. Zur Identifizierung bei der Bundesagentur für Arbeit kann in diesem Fall der Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel genutzt werden, wenn deren Online-Ausweisfunktion aktiviert ist.
web.arbeitsagentur.de/vermittlung/oalo-ui/arbeitslos-melden?pk_vid=16427765287ec86d
Eine Sperrzeit von einer Woche tritt ein, wenn der Arbeitslose sich nicht - wie vorgeschrieben - bei einer Agentur für Arbeit arbeitsuchend meldet. Während der Sperrzeit wird Arbeitslosengeld nicht gezahlt (§ 159 Abs. 1 Nr.9 SGB III).
Wer sich aus einem wichtigen Grund (zum Beispiel wegen Krankheit) nicht rechtzeitig arbeitsuchend melden kann, sollte die Meldung nachholen, sobald der Hinderungsgrund nicht mehr besteht. Wird für die Verspätung ein wichtiger Grund nachgewiesen, tritt keine Sperrzeit ein.
2. Arbeitslosmeldung
Die Arbeitslosmeldung ist zwingende Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Sie kann persönlich oder online bei der Agentur frühestens drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit im Voraus erfolgen. Weil Arbeitslosengeld nicht rückwirkend gezahlt wird, ist es zweckmäßig, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit die Arbeitsagentur über den Eintritt der Arbeitslosigkeit zu informieren.
www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden
3. Antrag auf Arbeitslosengeld
Der Antrag auf Arbeitslosengeld kann nur nach vorheriger Arbeitslosmeldung online oder schriftlich gestellt werden.
web.arbeitsagentur.de/vermittlung/oalo-ui/arbeitslos-melden?pk_vid=16427765287ec86d
Der Arbeitslose kann auch telefonisch oder schriftlich bei der Agentur für Arbeit das Antragsformular in Papierform anfordern, ausfüllen und zurücksenden. Eine Antragsfrist besteht nicht. Der Antrag sollte aber innerhalb von ein oder zwei Wochen gestellt werden. Arbeitslosengeld wird rückwirkend zum Monatsende gezahlt.
4. Anspruch auf Arbeitslosengeld
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat ein Arbeitsloser unter folgenden Voraussetzungen:
- Erfüllung der Anwartschaftszeit: mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung in den 30 Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit. Mehrere Beschäftigungen können zusammengerechnet werden.
Zeiten der Erziehung eines Kindes unter drei Jahren, des Bezugs von Krankengeld, des freiwilligen Wehr-, Bundesfreiwilligen- oder Jugendfreiwilligendienstes werden auf die Beschäftigungszeit angerechnet. - Beschäftigungslosigkeit trotz Leistungsfähigkeit: Er ist ohne Beschäftigung, kann aber eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Stunden pro Woche ausüben.
- Arbeitssuche: Er sucht eine versicherungspflichtige Beschäftigung und ist in der Lage, diese auszuüben.
- Höhe und Dauer der Zahlung: Das Arbeitslosengeld wird in Höhe von 60 Prozent des Durchschnitts-Nettoarbeitsentgelts der letzten 12 Monate gezahlt. Es erhöht sich auf 67 Prozent, falls der Arbeitslose oder sein Ehe-/Lebenspartner ein Kind oder mehrere Kinder hat.
Arbeitslose bis 50 Jahre erhalten es höchstens für zwölf, Arbeitslose über 50 Jahre für höchstens 24 Monate.
Ausführliche Informationen zum Arbeitslosengeld enthält das "Merkblatt für Arbeitslose" der Bundesagentur für Arbeit.
www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-fuer-arbeitslose_ba015368.pdf