Angehörigen-Entlastungsgesetz: Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen
- Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX): Es sollen die Chancen verbessert werden, eine berufliche Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt absolvieren zu können.
- Arbeitsassistenz (§ 185 Abs. 5 Satz 2 SGB IX): Leistungsträger haben keinen Ermessensspielraum bezüglich des Umfangs der Kostenübernahme für eine notwendige Arbeitsassistenz.