aktion 5 – Förderung behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Antragsberechtigte und Antragsfrist
Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber,
- besonders betroffene gleichgestellte und schwerbehinderte Menschen:
- Menschen mit schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderungen und einem Grad der Behinderung von mindestens 80, die eine besondere Unterstützung im Arbeitsleben benötigen,
- Menschen mit einer geistigen oder psychischen Behinderung,
- Abgänger aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM),
- Schulabgänger und Schulabgängerinnen aus Förderschulen oder aus integrativer Beschulung.
Die Förderung wird nur gewährt, wenn die Unterlagen innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme des Arbeitsvertrags oder der Maßnahme eingereicht werden.
Verwendungszweck, Umfang und Konditionen
Gewährt werden
- Einstellungsprämien an Arbeitgeber in Höhe von bis zu 5.000 Euro,
- Ausbildungsprämien an Arbeitgeber in Höhe von 3.000 Euro, im Anschluss kann eine Einstellungsprämie in Anspruch genommen werden,
- pauschalierter Minderleistungsausgleich von 300 bis 500 Euro monatlich bis zu 5 Jahre,
- pauschalierte Erstattung des besonderen betrieblichen Betreuungsaufwands von 210 Euro monatlich bis zu 5 Jahre,
- Vorbereitungsbudget für schwerbehinderte Schulabgänger,
- Integrationsbudget zur individuellen Unterstützung der Arbeitsaufnahme,
- Förderungen für zeitlich begrenzte innovative Projekte.
Zu weiteren Informationen, Richtlinien, Antragsformularen usw. siehe www.aktion5.de.