Änderung des Vornamens und Auswirkung auf Dokumente und Urkunden
Geändert werden kann jedoch nur die Reihenfolge. Es ist nicht zulässig, Vornamen zu streichen, hinzuzufügen oder die Schreibweise zu ändern. Die Erklärung zur Namensänderung ist gegenüber dem Wohnsitzstandesamt abzugeben.
Die Neusortierung der Vornamen im Geburtenregister macht alle vorhandenen Ausweisdokumente ungültig, u. a. Personalausweis, Pass, vorhandene Geburts- und Heiratsurkunden. Diese müssen daher, soweit benötigt, neu beschafft werden.