Pflegereform noch verbessern!
Noch kein großer Wurf: Der Gesetzentwurf zur Pflegeversicherung
Das Bundeskabinett hat Mitte Oktober die Pflegereform beschlossen. Bleibt es bei dem Entwurf, so werden Mitte kommenden Jahres die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,25 Prozentpunkte steigen. Im Gegenzug sollen die Leistungen für Pflegebedürftige und Angehörige verbessert werden. Die Caritas bewertet viele Punkte des Gesetzentwurfs positiv. Allerdings gelingt es dem Gesetzgeber nicht, die Finanzierung der Pflegeversicherung auf eine nachhaltige Grundlage zu stellen. Jetzt sind die Bundestagsabgeordneten am Zug, das Gesetz zu verbessern, bevor es verabschiedet wird.
Zur Verbesserung der Finanzierung der Pflegeversicherung schlägt die Caritas ein zweistufiges Konzept vor, das unter anderem die Bildung eines kollektiven Kapitalstocks zur Abfederung der Belastungen im demographischen Übergang bis 2050 vorsieht. Leider hat sich die Große Koalition bislang nicht in dieser wichtigen Frage der nachhaltigen Finanzierung einigen können und auch die Überarbeitung des bislang geltenden Pflegebegriffs und der Begutachtung stehen weiter aus.
In vielen Punkten positiv zu bewerten ist allerdings das Konzept zur Weiterentwicklung der pflegerischen Infrastruktur, zum Abbau von Schnittstellen im Gesundheitswesen und zu dringend erforderlichen Leistungsverbesserungen. Schade nur, dass diese positiven Ansätze in einigen Fällen nicht konsequent genug durchgeführt worden sind. Nachbesserungsbedarf bei den Reformvorschlägen des Kabinetts besteht aus Sicht der Caritas in folgenden Bereichen:
1. Die Leistungen der Pflegestufe 1-3 sollen mit Ausnahme der Stufen 1 und 2 im vollstationären Bereich ab Mitte 2008 bis 2012 stufenweise alle zwei Jahre angehoben werden. Bei den ambulanten Sachleistungen liegen die Erhöhungen zwischen 8,24 Prozent (Stufe 3) und 19,44 Prozent (Stufe 2). Auch das Pflegegeld soll schrittweise um 5,26 Prozent (Stufe 3), 7,3 Prozent (Stufe 2) und 14,63 Prozent (Stufe 1) erhöht werden. Bei vollstationärer Pflege bleiben die Stufen 1 und 2 wie bereits in den vergangenen 10 Jahren auch bis 2014 unverändert. Nur die Stufe 3 soll um 8,24 Prozent steigen.
Diese durchaus positive Entwicklung relativiert sich beim Blick auf die Preissteigerung. Seit Bestehen der Pflegeversicherung hat die allgemeine Preisentwicklung die Pauschalen um ca. 20 Prozent entwertet. Bis 2014 ist zusätzlich eine Preissteigerung von weiteren ca. 14 Prozent bei gleichbleibender Entwicklung zu erwarten. Selbst im Falle der größten Steigerung der Pauschale um 19 Prozent bei ambulanten Sachleistungen (Stufe 2) bedeutet dies einen realen Kaufkraftverlust von 15 Prozent für diese Leistungen, bei vollstationären Leistungen der Stufe 1 und 2 gar einen Verlust von 34 Prozent der Kaufkraft für den Versicherten. Auch hier fordert die Caritas nach wie vor eine entsprechende Anhebung, damit die Betroffen auch weiterhin die Möglichkeit haben; sich für eine vollstationäre Unterbringung entscheiden zu können. Die oben dargestellte Entwicklung passt nicht zum propagierten Ziel der Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung. Bedauerlich ist, dass die weitere Dynamisierung in 2014 lediglich geprüft wird und nicht zwingend festgeschrieben werden soll.
2. Demenzkranke sollen nach der Reform stärker als bisher unterstützt werden. Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz sollen einen beachtlichen zusätzlichen Leistungsbetrag erhalten. Noch sind jedoch die Kriterien hierfür nicht bekannt.
Stärkung der ambulanten Pflege
Positiv zu bewerten ist die Schaffung von wohnortnahen Pflegestützpunkten und Pflegebegleitern sowie flexiblen Regelungen zur Weiterentwicklung ambulanter und privater organisierter häuslicher Wohn- und Hilfestruktur für pflegebedürftige Menschen (Pooling). Auch die Förderung der niedrigschwelligen Betreuungsangebote sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Ehrenamt sind eine Verbesserung. Die Einführung einer Pflegezeit ist sinnvoll, leider ist sie jetzt ohne Pflegeunterstützungsgeld geplant; wie dies noch bis zuletzt diskutiert wurde.
Kritisch sieht die Caritas die zusätzliche Verschärfung bei der Durchführung von Qualitätsprüfungen in vollstationären Einrichtungen. So sehr auch die Caritas die Erhöhung von Transparenz zu Gunsten der Betreuten befürwortet, die der Gesetzentwurf an verschiedenen Stellen beinhaltet, so sehr sind wir doch der Auffassung, dass dadurch Grundrechte von Menschen nicht beeinträchtigt werden sollten. Menschen wohnen in Einrichtungen wie in Privatwohnungen auch, dennoch sieht der Kabinettsentwurf nun vor "dass (...) das Grundrecht der Unverletzbarkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) insoweit eingeschränkt wird". Anscheinend glaubt die Regierung nach wie vor, man könne Qualität in Einrichtungen (und auch nur dort) hineinprüfen, anstatt die Rahmenbedingungen für Pflege und Betreuung zu verbessern.
Martin Peis, Abteilungsleiter für Senioren, Gesundheit und Soziales beim Diözesan-Caritasverband Essen.
Aus "Caritas in NRW-AKTUELL", Ausgabe 5, Nov. 2007
"Diese mittelfristige Lösung ist nur ein Teilerfolg"
Der Pflegepolitiker Willy Zylajew (CDU) über die Notwendigkeit und Hindernisse der für den Herbst geplanten Pflegereform
Caritas in NRW: Seit Inkrafttreten der Pflegeversicherung (1995) sind die Leistungen nicht mehr angehoben worden. Wie kann der schleichende Wertverfall angesichts der inzwischen gestiegenen Lebenshaltungskosten kompensiert werden?
Zylajew: Die Blümsche Pflegeversicherung hat seit ihrer Einführung die Zahl der sozialhilfeabhängigen Pflegebedürftigen von damals 80 Prozent auf heute 30 Prozent massiv reduziert. Derzeit beziehen über zwei Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Um diese Erfolgsstory fortzuführen, müssen wir in der Tat die sozialpolitischen Regelungen dem demographischen Wandel anpassen. Ich sehe in mehreren Bereichen dringenden Handlungsbedarf. Leider hat es die Rot-Grüne-Regierung versäumt, die notwendigen Anpassungen in der letzten Legislaturperiode anzupacken. Erst unter Bundeskanzlerin Angela Merkel konnte sich die Große Koalition im Juni auf Eckpunkte zur Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung einigen. Kernpunkt ist die Anhebung und Dynamisierung von Leistungen. Ein wesentlicher Fortschritt wurde auch angesichts der schwierigen Situation von Demenzkranken erreicht. Sie haben einen erhöhten Pflege- und Betreuungsbedarf, diese Tatsache findet zukünftig eine stärkere Berücksichtigung. Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz sollen daher einen beachtlichen zusätzlichen Leistungsbetrag erhalten.
> Alte Menschen wollen heute möglichst lange zu Hause leben. Wie kann eine modernisierte Pflegeversicherung dem besser gerecht werden?
Der zentrale Leitgedanke des Reformpapiers lautet "ambulant vor stationär". Damit wollen wir den Wünschen von Betroffenen stärker entgegenkommen. Viele Angehörigen leisten täglich Großes, um hilfebedürftige Mitmenschen zu Hause, in ihrer gewohnten Umgebung, zu pflegen. Bisher bedeutete dies oftmals einen Ausschluss aus der Erwerbswelt. Mit der Einführung einer Pflegezeit, nach dem Vorbild der Elternzeit, bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine sechsmonatige Freistellung von der Arbeit mit Rückkehrmöglichkeit. Damit erreichen wir eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie eine stärkere Würdigung der häuslichen Pflege. Eine weitere Erleichterung könnte die Einrichtung von sogenannten Pflegestützpunkten bringen. Geplant ist ein Stützpunkt je 20 000 Einwohner. In den Pflegestützpunkten sollen alle Anbieter rund um das Thema Pflege innerhalb eines Wohnquartiers gebündelt werden. Wer sich informieren will oder konkrete Hilfe braucht, findet dort alles aus einer Hand und spart sich weite Wege. Ein Fallmanager soll als Ansprechpartner vor Ort den Betroffenen weiterhelfen. Über die Realisierbarkeit und Finanzierbarkeit der Stützpunkte und Fallmanager muss meiner Meinung nach noch intensiv diskutiert werden. Die starre Trennung zwischen ambulant und stationär halte ich für überholt. Wir müssen Pflege in Zukunft flexibler gestalten. Dabei helfen neue Wohnformen. Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohneinrichtungen sollen beispielsweise ihre Betreuungsleistungen gemeinsam abrufen, also "poolen" können. Damit könnte eine Senioren-WG ihre Ansprüche zusammenlegen und gemeinsam, zum Beispiel eine 24-Stunden- Betreuung finanzieren.
> Mehr Leistungen, höhere Ausgaben - wo sollen die Einnahmen herkommen?
Wir wollen eine durchdachte Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung: Das betrifft die straffere Organisation, ein erweitertes Leistungsspektrum und eine größere Unterstützung für die Angehörigen. Wer eine bessere Pflege haben will, muss auch bereit sein, dafür mehr zu bezahlen. Eine Anhebung des Pflegebeitrags zum 1. Juli 2008 um 0,25 Prozent ist daher unumgänglich. Im Gegenzug werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlastet, da die Arbeitslosenbeiträge zeitversetzt zum 1. Januar 2008 um 0,3 Prozent abgesenkt werden. Mit dieser Anhebung der Pflegebeiträge ist eine Finanzierung bis zum Jahr 2014 sichergestellt. Diese mittelfristige Lösung halte ich persönlich nur für einen Teilerfolg. Schon jetzt wissen wir, dass in etwa 20 Jahren die einstigen Babyboomer zunehmend in die Pflegebedürftigkeit kommen. Auf diesen anwachsenden Lastenberg sind wir nicht vorbereitet. Dafür aufkommen müssen allein die nachfolgenden Generationen. Die Unionsfraktion fordert daher vehement den Aufbau einer Demographiereserve. Das war bisher mit der SPD nicht möglich. Wir dürfen uns aus der Verantwortung gegenüber den Jüngeren nicht herausstehlen. Die Pflege muss schon heute mit einem nachhaltigen Finanzierungskonzept versehen werden.
> Der Billig-Anbieter "McPflege" wollte 24-Stunden-Pflege für zwei Euro pro Stunde vermitteln. Wird das der Qualitätsstandard der Zukunft sein?
Ich rechne durch Beobachtungen in der eigenen Pfarrgemeinde und im Heimatkreis mit etwa 80 000 bis 100 000 osteuropäischen Pflege- und Haushaltskräften in Deutschland. Sie sind eindeutig eine Konkurrenz für heimische Pflegekräfte. Andererseits aber auch eine Ergänzung. Unter EU-Recht müssen wir uns hier auf stärkeren Wettbewerb einstellen. McPflege gab nach zehn Tagen entnervt auf. Das umstrittene Projekt führt uns wieder vor Augen, dass wir die Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen noch mehr unterstützen müssen. Dabei sollten wir unsere Standards erhalten.
> Laut des kürzlich veröffentlichten Prüfberichtes des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDK) herrschen katastrophale Zustände in manchen Pflegeheimen. Wo sehen Sie die Ursache?
Im Vergleich zum vorhergehenden Prüfbericht aus dem Jahre 2003 hat sich die Qualität der Pflege grundsätzlich verbessert. 97 bis 98 Prozent der Dienste und Einrichtungen leisten eine gute Arbeit. Das heißt, dass es neben den schwarzen Schafen auch vorbildliche Einrichtungen gibt, aber das ist nicht genug. Es geht schließlich um die Versorgung von hilfebedürftigen Menschen. Doch die Probleme sind zum Teil hausgemacht. Der MDK lässt sich oft monatelang Zeit für die Ein- und Höherstufung, in dieser Zeit fehlt das Geld für gute Pflege, selbst der MDK stellt dies dann fest. Wer genau hinschaut, muss feststellen, dass der MDK durch verzögerte Einstufungen und falsche Einstufung vielfach oft selbst der Verursacher von schlechter Pflege ist.
> Pflege in Nordrhein-Westfalen ist teurer im Vergleich zum Bundesdurchschnitt laut Minister Laumann. Die aktuellen Daten der Pflegestatistik zeigen das. Was sind die Gründe dafür?
Das liegt schlichtweg daran, dass in Nordrhein-Westfalen höhere Standards herrschen, als sie im Rest der Bundesrepublik an der Tagesordnung sind. Die Bettenanzahl ist in NRW für stationäre Einrichtungen auf 80 Betten begrenzt. Diese höheren Standards hat das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit in den letzen 30 Jahren entwickelt und verlangt. Nun weisen die gleichen Leute den Minister auf die höheren Kosten hin. Ich bin sehr für sparsames Wirtschaften, aber die Rahmenbedingungen müssen fair bleiben.
Die Fragen stellte Markus Lahrmann
Aus "Caritas in NRW-AKTUELL", Ausgabe 4, September 2007

Willy Zylajew, MdB ist Mitglied des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages und pflegepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Zuvor war er stellvertretender Geschäftsführer beim Caritasverband des Rhein-Erft-Kreises. Neben seinem Engagement in der Gesundheitspolitik nimmt er als CDA-Bundesschatzmeister und stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Arbeitnehmergruppe die Interessen der Arbeitnehmerschaft wahr.
Foto: privat







