Im Heim: Ohne Anspruch auf Arbeit und Hilfe
Auf dem Abstellgleis
Der 37-jährige Herr P. hat von 2001 bis 2004 wegen verschiedener Betrugsdelikte eine Haftstrafe verbüßt. Manifeste Alkoholabhängigkeit, eine gescheiterte Ehe und folgende Arbeitslosigkeit waren u. a. Auslöser für die Strafhandlungen.
Von 2004 bis 2006 ist Herr P. durch Deutschland gereist und hat sich mit Tätigkeiten bei Schaustellern über Wasser gehalten. Im Januar dieses Jahres bat er um Aufnahme in einer Einrichtung der Wohnungslosenhilfe. Kostenträger für die stationäre Unterbringung ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Zielgerichtete sozialpädagogische Betreuung, regelmäßige Teilnahme in einer Selbsthilfegruppe für Suchtkranke und die strukturiert abstinente Wohnsituation führten zu einer deutlich verbesserten Sozialprognose mit der Hoffnung
auf Integration in den Arbeitsmarkt und im Anschluss in eigenen Wohnraum. Durch die seit 2005 geltende Gesetzgebung hat Herr P. als stationär untergebrachte Person keinen Anspruch auf ALG-II-Leistungen und damit auch keine Möglichkeit, durch Maßnahmen der ARGE wieder in das Berufsleben integriert zu werden. Herr P. verbringt den Tag mit kleinen hausinternen Beschäftigungen, wobei sich mehrere Bewohner diese Kleinsttätigkeiten teilen müssen. Ihm wird in der für ihn notwendigen Zeit stationärer Unterbringung keinerlei Tätigkeit/Maßnahme/Praktikum durch die ARGE angeboten, die seinen abstinenten Zustand weiter festigen würde. Nicht einmal die Möglichkeit, in einem 1-Euro-Job eine Tagesstruktur zu gestalten, ist gegeben.
Arbeit verboten!
Nach alter Gesetzgebung § 72 BSHG war jeder Bewohner einer stationären Einrichtung ehemals verpflichtet, sich sofort dem örtlichen Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. Auch wenn die Vermittlungschancen in den ersten Arbeitsmarkt gering waren, so hatten einige Bewohner das Glück, in Arbeit zu kommen, und viele konnten sich an Arbeitsmaßnahmen beteiligen. Das führte dazu, dass der arbeitende Bewohner sich in nicht geringem Umfang an den Sozialhilfekosten der stationären Unterbringung beteiligen musste und da-mit erheblich zur Steigerung seines Selbstwertgefühls beitrug. Die Pädagogen in den Einrichtungen konnten im geschützten Wohnrahmen an der mittelfristigen Integration in die Gesellschaft unter realistischen Bedingungen arbeiten. Heute sind über 80 Prozent der Bewohner unserer stationären Einrichtungen 24 Stunden am Tag in der Einrichtung, dürfen keiner Beschäftigung nachgehen und werden sich immer bewusster, nichts wert zu sein, an einer Veränderung ihrer Lebenssituation gehindert zu werden, und steigern dann häufig wieder ihren Suchtmittelkonsum. Den häufig suchtkranken Bewohnern unserer Einrichtungen wird mit der jetzigen Handhabung bei ALG II in stationären Einrichtungen eine abstinente Integration in Arbeit und Wohnraum fast unmöglich gemacht. Arbeit verboten - aber diese Menschen tauchen nicht mehr in den offiziellen Arbeitslosenstatistiken auf.
Oskar Knops,
Bereich Soziale Sicherung und Integration beim Caritasverband für das Bistum Aachen







