Energiearmut
Über die Auswirkungen steigender Energie- und Lebenshaltungskosten
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An der Tankstelle spürt jeder Verbraucher die Schwankungen des Ölpreises. Bei den Jahresabrechnungen der Energieversorger gab es für 2008 happige Nachzahlungen. |
Wer’s warm hatte, den traf nun der kalte Schock: Viele Verbraucher stöhnten in den vergangenen Wochen über die saftigen Nachzahlungen für Heizung und Strom. Doch was Normalverdiener meist irgendwie stemmen, trifft Familien, Arbeitslose, Arme und Migranten überproportional. Längst ist die Energiefrage auch zu einer sozialen Frage geworden.
„2008 war das Jahr der explodierenden Energiepreise“, sagte Mieterbund-Präsident Franz-Georg Rips. Trotz des heftigen Rückgangs in der zweiten Jahreshälfte sei Heizöl im Vergleich zum Vorjahr im Durchschnitt um 30 Prozent und Gas um 20 Prozent teurer geworden. Saftige Nachzahlungen in Höhe von Hunderten Euro haben Lohnerhöhungen und Steuerrückzahlungen am Anfang des Jahres erst einmal wieder aufgefressen. Doch kein Normalbürger wird die Zahlung verweigern und eine Stromsperre riskieren oder aufs Heizen verzichten. Niemand, der es sich leisten kann.
Zu den hohen Energiekosten kommen jedoch auch höhere kommunale Gebühren, Müll, Abwasser, und höhere Mieten hinzu. „Für einkommensschwächere Haushalte bedeutet diese Preisentwicklung, dass sie mehr als 50 Prozent ihres Nettoeinkommens für Wohnung und Haushaltsenergie zahlen müssen“, sagte Mieterbund-Präsident Rips.
Gleichzeitig wächst die Zahl der Menschen, die unter Energiearmut leiden. „Energiearmut bedeutet, dass man nicht in der Lage ist, seine Wohnstätte angemessen zu heizen. Für von Armut betroffene Menschen kann dies bedeuten, sich zwischen Essen und Heizen entscheiden zu müssen.“ Diese Definition ist in Großbritannien auf der Grundlage der Angemessenheitsanalyse der Weltgesundheitsorganisation entwickelt worden. Eine allgemein anerkannte Definition für Energiearmut und Indikatoren, die hierzu herangezogen werden können, gibt es bisher weder in Deutschland noch EU-weit. Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale NRW sind inzwischen rund 20 Prozent der Bevölkerung gezwungen, mehr als 13 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für Energiekosten aufzuwenden, und damit von Energiearmut bedroht.
Kochen oder Heizen – das ist oft ihre Alternative. Gesundheit oder Telefon, Schulmaterialien oder Rücklage für eine neue Waschmaschine, Versicherung oder Schülerticket: Das sind die Alternativen. Wer damit zu kämpfen hat, gerät leicht ins gesellschaftliche Abseits. Doch wie könnten Gegenmaßnahmen aussehen?
Strompreiserhöhungen auffangen – keine Sozialtarife
Im Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII sind die Kosten für Haushaltsenergie (Strom und Gas) in der Regelleistung pauschaliert enthalten. Der Anteil, der für Strom im Eckregelsatz (derzeit 351 Euro) vorgesehen ist, beträgt aktuell 15,50 Euro (ohne Warmwasseranteil) und ist, gemessen an den tatsächlichen Preissteigerungen im Strombereich in den letzten Jahren, zu niedrig. Von daher ergibt sich die Forderung nach der Erhöhung der im Regelsatz enthaltenen Pauschale.
Immer wieder ist in der letzten Zeit der Ruf nach speziellen Sozialtarifen für Arme laut geworden. Dieser Vorschlag, der teilweise vor Ort getestet wurde, hat sich in der Praxis nicht bewährt. Regionale Vereinbarungen mit sämtlichen Stromanbietern zugunsten von einkommensarmen Personen sind wegen der Privatisierung des Strommarktes und der Tatsache, dass manche Anbieter nur online agieren, oft nicht möglich.
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| Man muss wissen, ob die eigene Waschmaschine viel Strom braucht oder nicht. Laufen muss sie trotzdem. Foto: KNA-Bild |
Außerdem ist es in unserem Wirtschafts- und Sozialsystem Aufgabe des Staates, das soziokulturelle Existenzminimum sicherzustellen. Eine besondere Preisgestaltung abhängig vom Einkommen des Kunden birgt zudem die Gefahr der Stigmatisierung: Notwendig wäre eine weitere Bedürftigkeitsprüfung durch die Energieanbieter. Kunden müssten dem Stromanbieter ihren ALG-II-Bescheid vorlegen. Zudem wächst die Gefahr, dass Stromanbieter, die ihre Tarife scharf kalkulieren, bedürftige Menschen nicht als Kunden wollen, diese also im Wettbewerb ausgegrenzt werden. Die Verbraucherzentrale NRW hat ein Modell entwickelt, das eine Alternative zu Sozialtarifen sein könnte. Es sieht vor, dass alle Menschen eine gewisse Anzahl von Kilowattstunden kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen und danach die Kosten für den Verbrauch ansteigen.
Michaela Hofmann (Diözesan-Caritasverband Köln) war als Sachverständige Mitglied in der Enquetekommission des NRW-Landtags zu den „Auswirkungen längerfristig stark steigender Preise von Öl- und Gasimporten auf die Wirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein- Westfalen“ (2005-2008). Der Abschlussbericht ist unter der Landtagsdrucksache 14/6400 über das Internet www.landtag.nrw.de zu beziehen.
Stromsperren vermeiden
Da viele Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe ihre Stromkosten nicht allein aus dem Regelsatz zahlen können, drohen ihnen erhebliche Nachzahlungen und Stromsperren. Mitunter führt das sogar zu Überschuldung. Nachforderungen werden von den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende allenfalls als Darlehen übernommen, was zu einer lang andauernden Absenkung der Regelleistung von bis zu zehn Prozent und damit zu einer weiteren Verschuldung führt. Abhilfe könnte hier geschaffen werden durch die Einrichtung eines Frühwarnsystems, den Einsatz von Chipkarten-Stromzählern und eine Energieberatung vor Ort.
Energieberatung von einkommensarmen Haushalten
Die Steigerung des Wissens um Energieeffizienz und den Einsatz von energiesparenden Geräten ist eine Voraussetzung, um Energiekosten in einkommensarmen Haushalten zu reduzieren. Dazu sind Beratung und Unterstützung dieser Haushalte erforderlich. Durch das von Caritas und Energieagenturen angestoßene Projekt Stromspar-Check in einkommensarmen Haushalten können derzeit wichtig Erkenntnisse gewonnen und die Beratung zu mehr Energieeffizienz weiterentwickelt werden. In diesem Zusammenhang ist auch darüber nachzudenken, wie dafür gesorgt werden kann, dass auch Haushalte mit niedrigem Einkommen in die Lage versetzt werden, energieeffiziente Geräte, die in der Regel um einiges teurer sind, anzuschaffen. Denn derzeit werden bei der Erstausstattung der Wohnungen nach dem SGB II in der Regel nur Billiggeräte bewilligt, deren Nutzung wiederum steigende Energiekosten und letztlich Energiearmut zur Folge hat.
Michaela Hofmann / Markus Lahrmann

Aus "Caritas in NRW", Ausgabe 2/09









