Kombilohn braucht Schwung

Caritas fordert mehr Mut bei Kommunen und Unterstützung vom Land

Das Kombilohn-Modell NRW hat einen Nachfolger bekommen: das Bundesprogramm "Jobperspektive". Eine Milliarde Euro stellt die Bundesregierung den Argen und Optionskommunen zusätzlich zur Verfügung. Damit sollen bis 2009 insgesamt 100.000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden für Langzeitarbeitslose, die besonders schwer vermittelbar sind. Die Caritas hilft kräftig mit, doch vor Ort fehlt noch der richtige Schwung.

Ein spezielles Anliegen der Caritas in ihrem arbeitsmarktpolitischen Engagement war immer die Arbeitsmarktsituation der besonders Benachteiligten, also der Personen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen, der Langzeitarbeitslosen, der Suchtkranken, der Menschen ohne Wohnung. Gerade mit Blick auf diesen Personenkreis hat die Caritas die Einfügung des neuen Paragraphen 16 a in das SGB II begrüßt. Durch diese - als "Jobperspektive" bezeichnete - Ergänzung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums wurde erstmals die Möglichkeit geschaffen, für besonders benachteiligte Personen auch langfristig eine Beschäftigungsförderung  in Form eines Kombilohns mit einer Förderung von bis zu 75 Prozent  der Personalkosten zu erhalten. Bezüglich der Höhe dieser Förderung hat die Caritas darauf hingewiesen, dass gerade bei Langzeitarbeitslosen mit schweren mehrfachen Vermittlungshemmnissen der produktiv zu erarbeitende Anteil von 25 % noch zu hoch sei; auch wurde die fehlende soziale Begleitstruktur für diese Personengruppe bemängelt.

Mit dem Projekt "Gut kombiniert" konnten die Diözesan-Caritasverbände in Nordrhein-Westfalen bereits im vergangenen Jahr auf der Basis des NRW-Kombilohns Erfahrungen bei der erfolgreichen Einführung von Kombilohnstellen in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft sammeln. Dabei wurde deutlich, dass die Entwicklung und Besetzung dieser neuen Kombilohnstellen eine sehr intensive Begleitung durch die sog. "Flankiererstellen" bei den Diözesan-Caritasverbänden  erforderte.

Umso nötiger ist diese Begleitung sicherlich jetzt bei der Einführung der neuen Kombilohnstellen nach Paragraph 16 a SGB II. Daher haben die Diözesan-Caritasverbände in NRW beschlossen, aufbauend auf den Erfahrungen mit dem NRW-Kombilohn die Schaffung und Besetzung weiterer Kombilohnstellen im Rahmen der "Jobperspektive" intensiv zu begleiten und zu fördern. Dazu ist auch die weitere finanzielle Förderung der "Flankiererstellen" bei den Wohlfahrtsverbänden zugesagt bzw. in Aussicht gestellt.

Gleichzeitig werden aber auch die unterschiedlichen Erwartungen und Einschätzungen über die zukünftige Entwicklung dieses arbeitsmarktpolitischen Instruments deutlich: Während die Fördergeber natürlich erwarten, dass die "Flankierer" möglichst viele Kombilohnarbeitsplätze einrichten und bei der Besetzung helfen, sind die örtlichen Arbeitsgemeinschaften und die Optionskommunen bei der Zusage von entsprechenden Kombilohnstellen sehr viel zurückhaltender. Mit Verweis auf fehlende Erfahrungen oder auch die eingeschränkte Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen mit besonders schweren Vermittlungshemmnissen bleiben die bisher bekannten Planungen in vielen Kommunen und Kreisen deutlich hinter den Erwartungen zurück. Hier wird für die Caritas noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten sein - nicht nur bei den eigenen Einrichtungen und Diensten, sondern auch bei den Argen und Optionskommunen, damit diese ausreichende Zahlen von Kombilohnstellen bereitstellen. Es bleibt zu wünschen, dass die Arbeitsmarktpolitik des Landes diese Überzeugungsarbeit und das Werben für den Kombilohn tatkräftig unterstützt.

Heinz-Josef Kessmann,
Caritasdirektor für die Diözese Münster

Aus "Caritas in NRW-AKTUELL", Ausgabe 2, März 2008