Caritas in NRW > Links und weiterführende Hinweise zum Thema Recht
Antidiskriminierungsstelle des Bundes Ein Beratungstelefon ist montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr besetzt und leitet an die zuständige Beratungsstelle weiter (0 18 03 - 11 77 22). Anrufe aus dem deutschen Festnetz kosten 9 ct/min. Arbeits- und Orientierungshilfe "Volljährigenunterhalt" Außer den allgemeinen und durchaus brauchbaren allgemeinen Suchmaschinen wie z. B www.google.de, www.web.de, www.yahoo.de gibt es auf juristische Informationen spezialisierte Suchmaschinen bzw. Homepages mit zahlreichen weiterführenden Links:
Internetadressen
Serviceportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Das Serviceportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet Familien umfangreiche Informationen, die den Alltag erleichtern sollen. Ein Stichwortkatalog gibt Antworten zu Fragen von A wie Adoption bis Z wie Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach Eingabe der Postleitzahl werden Ansprechpartner für staatliche Leistungen und Hilfen in der jeweiligen Kommune genannt.
http://www.familien-wegweiser.de/
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist aufgrund des § des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gegründet ( ). Sie berät Betroffene, die sich wegen des Alters, der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt fühlen.
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Ministerium/antidiskriminierungsstelle.html

Die "Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD gGmbH", ein Zusammenschluss von gemeinnützigen Trägern der Patientenberatung, unterhält regionale und überregionale Beratungsstellen und ein Beratungstelefon.
In NRW befinden sich regionale Beratungsstellen in Köln, Dortmund und Bielefeld. Sie sind besetzt mit Fachkräften für Gesundheit, für rechtliche Fragen der Krankenversicherung und des Arztrechts sowie für psychosoziale Hilfe.
Überregionale Beratungszentren bieten Information und Beratung zu speziellen Bereichen des Gesundheitswesens:
Die "Unabhängige Patientenberatung" wird von den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen als auf fünf Jahre befristetes Modellvorhaben nach § 65 b SGB V gefördert.
www.unabhaengige-patientenberatung.de
Die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe haben gemeinsam die Arbeits- und Orientierungshilfe "Volljährigenunterhalt". Junge Volljährige haben nach § 18 Abs. 4 SGB VIII Anspruch auf Beratung und
Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen. Über diese Ansprüche informiert die Broschüre mit zahlreichen Beispielsfällen.
Sie kann über das Bestellsystem des Landschaftsverbandes Rheinland unter http://www.lvr.de/jugend/service/publikationen kostenlos angefordert werden.
Suchmaschinen

www.marktplatz-recht.de

www.rechtliches.de











