Heftige Kritik am KiBiz -einmütig von allen Experten
Kommunen, Kirchen und Wohlfahrtsverbände fordern Korrekturen
Mit der zweitägigen Landtagsanhörung am 28./29. August hat die "heiße" Phase der parlamentarischen Beratungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) begonnen. Übereinstimmend beschrieb dabei die Mehrzahl der geladenen Expertinnen und Experten erheblichen Korrekturbedarf an dem von der Landesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf. Die Einmütigkeit der Kritik war dabei die eigentliche Überraschung der Anhörung, die vorgetragenen Argumente waren aus den Diskussionen der letzten Wochen durchaus bekannt.
Mangelhafte Umsetzung der Eckpunkte des Konsenses, Verlagerung des wirtschaftlichen Risikos auf die Kommunen und die Träger, erwartete Erhöhung der Elternbeiträge als Folge des Gesetzes - so lautete die Kritik. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW) hatte bereits vor der Sommerpause erklärt, dass der Gesetzesentwurf die Basis des schriftlich fixierten gemeinsamen Konsenses zwischen Wohlfahrtsverbänden, kommunalen Spitzenverbänden und den Kirchen auf der einen Seite und der Landesregierung auf der anderen Seite verlässt. Diese grundlegende Kritik wurde insbesondere damit begründet, dass die Finanzierung der Tageseinrichtungen nach dem vorgelegten Gesetzesentwurf vollständig auf der Basis von Pauschalen pro betreutem Kind erfolgen soll. Im Gegensatz dazu war im Konsens ein Finanzierungssystem vereinbart, das auf Gruppenpauschalen aufbaute, die dann nur rein rechnerisch in Kindpauschalen umgewandelt werden sollten. Nur in einem solchen System - das war das zentrale Argument der Freien Wohlfahrtspflege in den Verhandlungen gewesen - lassen sich an Fachkraftstunden festzumachende Qualitätsstandards zur Grundlage der Finanzierung machen.
Dementsprechend war die Kritik an der Ausgestaltung des Finanzierungssystems zentral in der Stellungnahme der Wohlfahrtsverbände zur Landtags-Anhörung. Der LAG-Vorsitzende Pfarrer Uwe Becker erläuterte ausführlich, welche konkreten negativen Auswirkungen von einem System von reinen Kindpauschalen zu erwarten seien. Er legte dar, dass in einem solchen System bei Unterschreitungen der Gruppengröße und bei Gruppen mit gemischten Belegungszeiten regelmäßig die Gesamtfinanzierung des notwendigen Personals nicht sichergestellt ist.
Diese Kritik am Finanzierungssystem im KiBiz wurde in der Anhörung auch von anderen Experten geteilt. So weisen die kommunalen Spitzenverbände in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass das im KiBiz niedergelegte Modell "die ursprünglichen Bedenken gegen die reine Kindpauschale hinsichtlich der Risikoverteilung weitgehend gerade nicht ausräumt" (Seite 11). Noch tiefergehend ist die Kritik in der Stellungnahme der Bertelsmann-Stiftung: "Grundsätzlich ist deshalb festzustellen, dass ... die vorgeschlagene Finanzierungssystematik unverbunden neben den bildungs- und sozialpolitischen Zielsetzungen steht. Der zur Diskussion stehende Entwurf zur Gestaltung der Finanzierung verfehlt damit ein wesentliches Ziel einer Umsetzung eines ‚modernen' Systems der frühkindlichen Bildung" (Seite 15).
Gutachten zu Familienzentren vorgelegt
Positiv wurde sowohl von der Freien Wohlfahrtspflege als auch von den Vertretern der Kirchen die geplante Absenkung des kirchlichen Trägeranteils gewürdigt. Der Vertreter des Katholischen Büros, Prälat Karl-Heinz Vogt, machte jedoch auch deutlich, dass eine solche Absenkung der Trägerbeteiligung für die kommunale Pflichtaufgabe "Tageseinrichtungen für Kinder" angesichts sinkender Kirchensteuereinnahmen dringend notwendig ist, wenn die Kirche auch weiterhin ihren Anteil an diesen Ausgaben leisten soll. Eine solche Absenkung des Trägeranteils darf jedoch nicht mit erhöhtem wirtschaftlichen Risiko verbunden sein, da sonst die Gefahr besteht, dass die positive Wirkung der Absenkung des kirchlichen Trägeranteils durch die negative Ausgestaltung des Gesamtfinanzierungssystems wieder kompensiert würde.
Wie zu erwarten war, gab es auch zu weiteren Fragekomplexen ablehnende Stellungnahmen der Expertinnen und Experten. Besonders heftig wurde die Festlegung des Anteils der Elternbeiträge auf 19 Prozent kritisiert. So kritisierte der LAG-Vorsitzende Becker: "Die Festlegung des Anteils der Elternbeiträge auf 19 Prozent wird die Kommunen zwingen, die Elternbeiträge weiter zu erhöhen, die gegenwärtig durchschnittlich bei 13 Prozent liegen. Die Folge ist, dass sich Eltern wegen der finanziellen Belastung teilweise genötigt sehen werden, ihre Kinder lieber zu Gruppen mit kürzeren Öffnungszeiten anzumelden".
Sehr grundsätzliche Bedenken trug die Freie Wohlfahrtpflege zu den konkreten Regelungen für die Familienzentren vor. Auch wenn die fachliche Zielsetzung der Familienzentren - Schaffung eines niedrigschwelligen, vernetzten Gesamtangebotes zur Unterstützung von Familien - ausdrücklich geteilt wird, kann die zahlenmäßige Begrenzung der Verleihung des Gütesiegels "Familienzentrum NRW" nicht zufriedenstellen. Damit wird nämlich möglicherweise Tageseinrichtungen, die das Leistungsspektrum der Familienzentren anbieten und die Anforderungen für das Gütesiegel erfüllen, dieses Wettbewerbsargument vorenthalten. In einem juristischen Gutachten, das die Freie Wohlfahrtspflege zu diesem Punkt vorlegt, wurde darin die Einschränkung der grundgesetzlich garantierten Berufsfreiheit der Träger gesehen. Dies umso mehr, als die bisher vorliegenden Gütesiegelkriterien keinesfalls in der Lage sind, trennscharf ein Familienzentrum von einer "normalen" Tageseinrichtung zu unterscheiden.
Der federführende Landtagsausschuss für Generationen, Familie und Integration wird nun - sicherlich zuerst in den Fraktionen, dann im Gesamtausschuss - die Anhörung auswerten und möglicherweise Änderungsanträge zum Gesetzesentwurf formulieren. Dabei bleibt zu hoffen, dass die deutlichen kritischen Anmerkungen insbesondere zum Finanzierungssystem ein Umdenken bei allen Beteiligten bewirken und grundlegende Verbesserungen am vorgelegten Gesetzentwurf vorgenommen werden.
Heinz-Josef Kessmann, Diözsan-Caritasdirektor für die Diözese Münster









