Tests: Mängel dürfen nicht zu Lasten von Kindern gehen!

Caritas kritisiert mangelnde Sorgfalt im Vorfeld und überhöhten Zeitdruck bei Testverfahren „Sprachstand 4"

Von Heinz-Josef Kessmann

Mit großer Verwunderung wurden in den letzten Wochen in ganz Nordrhein-Westfalen die Ergebnisse der ersten Stufe der Sprachstandserhebung für Kinder im Alter von vier Jahren zur Kenntnis genommen: In vielen Tageseinrichtungen muss sich jedes dritte Kind in der zweiten Stufe einer erneuten Prüfung unterziehen, um den möglichen Sprachförderbedarf zu klären. In Teilen der Einrichtungen sind die Prozentzahlen der Kinder, deren Sprachfähigkeiten im ersten Anlauf nicht reichten, sogar noch deutlich höher; einzelne Einrichtungen berichten sogar, dass kein einziges Kind den Sprachtest geschafft habe.

Jedes zweite vierjährige Kind (53 Prozent von rund 180.000 Kindern) muss nach Angaben der Landesregierung an der zweiten Stufe der Sprachstandsfeststellung teilnehmen. Die Zahl setzt sich zusammen aus 62.000 Kindern, deren Sprachfähigkeit in der ersten Stufe nicht ausreichend ermittelt werden konnte, und 33.000 Kindern, die an der ersten Stufe nicht teilgenommen haben.

Erstaunlich ist, dass gegen diesen allgemeinen Trend dann in einzelnen Kommunen sehr viel bessere Resultate erreicht wurden. Diese Ergebnisse, die auch von Fachleuten so nicht erwartet worden waren, legen natürlich die Frage nahe, ob die Sprachfähigkeiten der vierjährigen Kinder in Nordrhein-Westfalen wirklich so schlecht sind oder ob nicht vielmehr diese Ergebnisse auf Mängel im Testverfahren zurückzuführen sind.

Festzuhalten bleibt, dass nach Einführung der verpflichtenden Sprachstandserhebung für alle Vierjährigen durch das neue Schulgesetz die benötigten Testinstrumente erst noch entwickelt werden mussten. Der Zeitraum bis zur ersten landesweiten Erhebung war äußerst knapp bemessen, eine Erprobung war nicht vorgesehen. Durch diese übereilte Einführung des Sprachtests „Delfin 4" – so der Name des Instruments für die erste Testphase – blieb meiner Meinung nach viel zu wenig Zeit für eine umfangreiche Validierung und Überprüfung des Instruments an einer sorgfältig ausgewählten Kontrollgruppe. Viele Lehrerinnen und Lehrer, die mit der Durchführung betraut waren, weisen außerdem darauf hin, dass sie keine ausreichende Unterweisung und Einarbeitung in das Verfahren erhalten hätten. Auch auf die Einheitlichkeit der Bedingungen, unter denen der Test durchgeführt wurde, konnte unter dem Zeitdruck nur wenig Sorgfalt verwandt werden: Teilweise waren die Testmaterialien bereits vorher bekannt und es wurde regelrecht geübt, in anderen Fällen lagen die Materialien erst kurz vor der Durchführung vor. Auch die Tageszeit, zu der die Erhebung durchgeführt wurde, ist sicherlich nicht ohne Auswirkung auf das Ergebnis: In der Mittagspause, nach einem anstrengenden Vormittag im Kindergarten, sind vierjährige Kinder eben weniger gut ansprechbar als zu anderen Tageszeiten. Diese Argumente ließen sich jetzt weiter fortführen, insgesamt wird aber deutlich, dass die Aussagekraft der Testergebnisse in ihrer Gesamtheit durch das übereilte Verfahren eingeschränkt wird. Die Ergebnisse sagen also mehr über den Test selbst und seine Durchführung aus als über das tatsächliche Sprachpotenzial der vierjährigen Kinder in Nordrhein-Westfalen.

Sowohl im Bereich der Wissenschaft als auch bei den Praktikern der Kinder- und Jugendhilfe ist das Vorhaben der Landesregierung, flächendeckend bei allen Kindern den Bedarf an Sprachförderung zu erheben, auf allgemeine Zustimmung gestoßen. Auch die Freie Wohlfahrtspflege hat dieses Ziel ausdrücklich begrüßt und Mitwirkungsbereitschaft signalisiert. Aufgrund der mangelhaften Durchführung dieser ersten Testreihe werden kritische Fragen jedoch deutlich zunehmen. Dabei werden sich die Vertreter des jetzt gewählten Verfahrens auch mit grundsätzlicheren Fragen auseinandersetzen müssen, die z. B. aus dem Bereich der Frühkindpädagogik oder auch von den Verbänden der Kinder- und Jugendärzte gestellt werden: Findet der Sprachtest im richtigen Alter statt oder sind nicht gerade Vierjährige in ihrer Mitwirkungsbereitschaft sehr stark von externen Bedingungen abhängig? Wie will der Test zwischen normalen Entwicklungsverzögerungen und krankheitsbedingten Sprachmängeln unterscheiden?

Spiderrman hat alle Chancen, klug und gewandt zu werden, wenn er richtig gefördert wird. In NRW will das Land bei Bedarf 340 Euro pro Kind und Jahr für eine zusätzliche Sprachförderung zahlen.
Betrachtet man die Durchführung der ersten Testreihe aus Sicht der Tageseinrichtungen für Kinder, kann man feststellen, dass die notwendige Zusammenarbeit zwischen Tageseinrichtungen und Grundschulen bei der Sprachstandserhebung nicht immer ganz konfliktfrei war. Die Durchführung der Erhebung liegt, dies ist gesetzlich eindeutig geregelt, ausdrücklich in der Hand der Schule. Eine Kindertageseinrichtung basiert als Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe auf dem Prinzip der Freiwilligkeit; dem widerspricht die gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an der Sprachstandserhebung. Daher ist diese – quasi im Sinne einer vorgezogenen Schulpflicht – gesetzlich im Schulgesetz geregelt und damit in die Verantwortung der Schulbehörden gestellt. Im Interesse der Kinder haben die Spitzenverbände der Tageseinrichtungen und die Kirchen ihre Bereitschaft erklärt, dass die Untersuchung in den Räumen der Tageseinrichtungen stattfinden können und die Fachkräfte der Tageseinrichtungen mit den beauftragten Lehrpersonen kooperieren. Dies meint z. B. die Weitergabe der Briefe der Schulbehörde an die Eltern oder die gemeinsame Spielsituation bei der Durchführung von „Delfin 4". Die Verantwortung bleibt aber bei der Schule, was insbesondere die Feststellung des Testergebnisses und dessen Weitergabe und Erläuterung, aber gerade auch die Fragen des Datenschutzes betrifft. Hier besteht für die Tageseinrichtungen keine Verpflichtung, aber auch keine gesetzlich zulässige Möglichkeit zur Mitwirkung. Diese Aufgabenverteilung wurde nicht immer akzeptiert und die Erzieherinnen wurden gedrängt, im Rahmen der Durchführung von „Delfin 4" zusätzliche Aufgaben zu übernehmen. Dort, wo eine bewährte Zusammenarbeit zwischen Tageseinrichtungen und Schulen bestand, traten jedoch erheblich weniger Probleme auf. Ein Problem, das sich jetzt im Nachhinein herausstellt, soll dabei nicht verschwiegen werden: Nach der zunehmenden öffentlichen Kritik an der Sprachstandserhebung und ihrer mangelhaften Durchführung werden nun natürlich auch die Tageseinrichtungen in diese Kritik einbezogen, obwohl sie hier sicherlich die geringste Verantwortung tragen.

Nun könnte man das Gesamte damit abtun, dass man die aufgetretenen Mängel auf die erstmalige Durchführung zurückführt und darauf setzt, dass beim zweiten Mal alles besser läuft. Ich bin sehr dafür, alles dafür zu tun, die Durchführung zu verbessern. Mit Blick auf die erste Durchführungsphase muss jedoch sehr deutlich kritisiert werden, dass hier aufgrund mangelnder Sorgfalt im Vorfeld und überhöhten Zeitdrucks vielen Kindern ganz unnötigerweise – mit allen psychischen Folgen – der Eindruck vermittelt wurde, den ersten wichtigen Test im Leben nicht geschafft zu haben. Und wie wichtig die Sprachstandserhebung genommen wurde, macht die öffentliche Reaktion auf die Ergebnisse ja nur allzu deutlich.


Heinz-Josef Kessmann ist Diözesan-Caritasdirektor im Bistum Münster und Vorsitzender des LAG-Ausschusses „Tageseinrichtungen für Kinder".