Gemeinsame Verantwortung
Qualität und Finanzierung der Kitas müssen sozialpolitisch fein austariert sein
Von Heinz-Josef Kessmann
Ob wir heute in Deutschland von einer "Unterschicht" sprechen dürfen, hat die politisch Verantwortlichen in den letzten Monaten sehr bewegt. Dabei sprechen die Zahlen eine klare Sprache: Mindestens jedes siebte Kind in Deutschland wächst unter Armutsbedingungen auf. Besonders beunruhigend: Diese Strukturen der Armut und Benachteiligung verfestigen sich. Die Reform der Kindergärten muss da gegensteuern!
Kinder aus armen Familien haben schlechtere Bildungschancen und damit auch deutlich schwierigere Zugänge zu einer Ausbildung, zum Arbeitsmarkt. Für die betroffenen Familien erscheint ihre Situation angesichts der Lage auf dem Arbeitsmarkt nur zu häufig als perspektiv- und hoffnungslos, Veränderungschancen werden nicht gesehen, und die Teilhabe am gesellschaftlichen Wohlstand wird als hohles Versprechen erlebt. Ob eine solche Situation mit dem Begriff "Unterschicht" bezeichnet werden darf oder nicht, mögen andere entscheiden; diese Debatte darf jedoch nicht dazu führen, die Augen vor der traurigen Realität zu verschließen.
Will man diese Zustände verändern, müssen die beschriebenen Verfestigungen der Strukturen aufgebrochen werden. Unstrittig gilt dabei die Verbesserung der Bildungschancen für Kinder aus benachteiligten Familien als das zentrale Instrument zur Verbesserung der Lebenslagen der Betroffenen. Unstrittig ist auch, dass gerade durch eine möglichst frühe und umfassende Förderung in den Tageseinrichtungen für Kinder die Bildungschancen benachteiligter Kinder wesentlich verbessert werden können. In diesem Sinne können aus fachlich-politischer Perspektive alle Ansätze zur Verstärkung und Verbesserung einer frühen Förderung von Kindern nur begrüßt werden. Dabei bedeutet frühe Förderung von Kindern immer gleichzeitig sowohl die Unterstützung der Förderung in den Familien durch Maßnahmen zur Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern als auch die Förderung der Kinder außerhalb der Familien, zum Beispiel eben in den Tageseinrichtungen für Kinder.
Finanzierungsrisiko gemeinsam tragen
So hat die Caritas die Pläne der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen zum Ausbau der Betreuung von unter dreijährigen Kindern in den Kindergärten ebenso begrüßt wie das Vorhaben, 3000 Tageseinrichtungen im ganzen Lande zu sogenannten "Familienzentren" weiterzuentwickeln. Diese beiden Projekte stehen für das Ziel der Landesregierung, Familien in Nordrhein-Westfalen besonders zu fördern. Leider wird diese positive Zielsetzung im konkreten politischen Handeln immer wieder konterkariert: Durch die Streichung der Zuschüsse des Landes an die Kommunen zum Ausgleich der Defizite bei den Elternbeiträgen sind viele Kommunen gezwungen, die Elternbeiträge zu erhöhen. Dies betrifft insbesondere Kommunen in der Haushaltssicherung, die von den Bezirksregierungen auf Weisung des Innenministers sogar ausdrücklich angehalten werden, für eine solche Erhöhung der Elternbeiträge Sorge zu tragen. Besonders belastet werden dadurch wieder einmal gerade die Familien, die schon bisher die Elternbeiträge nur schwer aus eigener Kraft tragen konnten. In der Konsequenz wurden in den letzten Wochen Kinder aus den Tageseinrichtungen abgemeldet oder kostenpflichtige Bestandteile des Angebotes wie zum Beispiel das Mittagessen nicht mehr in Anspruch genommen. Durch solche Entwicklungen werden Benachteiligungen gerade nicht aufgebrochen, sondern eher noch verstärkt; Möglichkeiten zur Förderung von Kindern können nicht genutzt werden.
Umso mehr wird sich die Caritas in den zurzeit laufenden Gesprächen und Verhandlungen über ein neues System der Finanzierung der Tageseinrichtungen für Kinder dafür einsetzen, dass auch zukünftig in Nordrhein-Westfalen ein qualitativ gutes, wertorientiertes, plurales Angebot an Tageseinrichtungen für Kinder erhalten bleibt. Die Landesregierung hat deutlich gemacht, dass sie ein System anstrebt, in dem die Tageseinrichtung pro besetztem Platz einen Zuschuss in bestimmter Höhe erhält. In einem solchen System - so das Argument - würde der Zuschuss des Landes und der Kommunen aufgrund der zurückgehenden Zahl der Kinder zwischen drei und sechs Jahren am schnellsten reduziert; die frei werdenden Mittel könnten dann zum Beispiel für den Ausbau der Plätze für unter dreijährige Kinder und für die Absenkung des Trägeranteils der Kirchen genutzt werden.
Ein solches Modell ist aber sowohl von den Trägern, wie den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den Kirchen, als auch von den Kommunen deutlich kritisiert worden, da es das Finanzierungsrisiko für nicht besetzte Plätze ausschließlich bei den Einrichtungen und ihren Trägern belässt. Diese sind jedoch keinesfalls in der Lage, dieses Risiko zu übernehmen, da in der Vergangenheit eine Risikovorsorge nicht möglich - und auch nicht gewollt - war. Die Verantwortung für den Umbauprozess - Abbau von Plätzen für drei- bis sechsjährige Kinder, Schaffung neuer Plätze für unter dreijährige Kinder, entsprechende Umgestaltung der Gruppen etc. - kann nicht einer Seite allein aufgebürdet werden, sondern muss von allen Verantwortlichen Einrichtungen, Trägern, Kommunen und Land - gemeinsam getragen werden. Dazu bietet die kommunale Jugendhilfeplanung mit der Teilplanung des Kindergartenbereiches auch das richtige Instrumentarium. Diese geteilte Verantwortung für den Umbauprozess muss sich in einem entsprechend ausgestalteten Finanzierungssystem widerspiegeln. Möglicherweise muss auch für den Zeitraum der größten demografischen Veränderungen in den nächsten fünf bis sechs Jahren ein entsprechendes Übergangssystem gelten, das dann von einem Finanzierungssystem abgelöst werden könnte, das stärker am einzelnen Platz ansetzt.
Ein zweiter Aspekt darf aber bei den Auseinandersetzungen um die Grundstruktur des Finanzierungssystems nicht aus dem Blick geraten: die Frage nach der Qualität des Angebotes. Sicherlich entscheidet sich die Qualität einer Tageseinrichtung immer wieder neu im konkreten Tun der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber die landesgesetzlichen Vorgaben können hier zentrale Grundlagen schaffen. Die Größe der Gruppe, die Zahl und die Qualifikation der Mitarbeiterinnen pro Gruppe, die Zahl der Kinder unter drei Jahren, die mögliche Freistellung der Leitung, die Öffnungszeiten einer Einrichtung - dies sind solche zentralen Eckpunkte. Dabei ist immer im Blick zu behalten, dass nicht für alle Kinder und ihre Eltern das umfassendste Angebot gleich das beste ist. Wichtig ist also, dass das Fördersystem die benötigten Mittel für eine differenzierte Angebotsstruktur zur Verfügung stellt. Sicherlich wird hier nicht alles, was pädagogisch sinnvoll und wünschenswert wäre, durchsetzbar sein; genauso wichtig ist aber auch, dass sich die Fördersumme nicht allein an einem qualitativen Mindestangebot orientieren darf. Zur Sicherung der Qualität gehört auch eine auskömmliche Förderung der Sachkosten, die in den letzten Haushaltsjahren bereits deutlich reduziert wurde.
Soziale Staffelung erhalten
Ein weiteres Ziel in den zurzeit laufenden Gesprächen um das zukünftige Finanzierungssystem ist die Absenkung des kirchlichen Trägeranteils. Angesichts der langfristigen Entwicklung der Kirchensteuereinnahmen nicht mehr vertretbar, dass die Kirchen, die sich hier an einer staatlichen Pflichtaufgabe beteiligen, mit überproportional hohen Eigenleistungen belastet werden. Die Kirchen haben deutlich gemacht, dass sie an ihrem bisherigen Engagement nur dann festhalten können, wenn hier eine deutliche Entlastung eintritt.
Sicherung der erreichten Qualitätsstandards, Ausbau von Plätzen für unter dreijährige Kinder und Absenkung des kirchlichen Trägeranteils sind wichtige Zielpunkte für ein neues Finanzierungssystem für die Tageseinrichtungen für Kinder. Dabei ist es durchaus fraglich, ob die dafür benötigten Mittel allein aus dem Rückgang der Kinder zwischen drei und sechs Jahren aufgrund des demografischen Wandels und aufgrund der in den nächsten Jahren erfolgenden früheren Einschulung zu finanzieren sind. Hier bestehen berechtigte Zweifel, insbesondere wenn für unter dreijährige Kinder tatsächlich eine 20%ige Betreuungsquote angestrebt wird. Gerade angesichts dieser Situation muss darauf hingewiesen werden: Wenn nicht in erheblichem Umfang zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, ist eine Streichung der Elternbeiträge - auch eine Streichung nur für das letzte Kindergartenjahr - nicht realistisch. Dies sollte jeder politisch Verantwortliche wissen, der eine solche Forderung aufstellt. Ebenso wenig kann der Vorschlag überzeugen, das Kindergeld zu kürzen, um mit den eingesparten Mitteln den Elternbeitrag für das letzte Kindergartenjahr zu finanzieren. Familienpolitisch handelt es sich hier nur um einen Verschiebebahnhof. Auch wenn aus den zum Anfang dieses Beitrags aufgezeigten Gründen die Streichung der Elternbeiträge sehr wünschenswert wäre, wahrscheinlich ist schon viel erreicht, wenn die Elternbeiträge nicht weiter steigen und die bisherige soziale Staffelung der Beiträge aufrechterhalten werden kann.

Heinz-Josef Kessmann ist Direktor des Diözesan-Caritasverbandes für die Diözese Münster und Vorsitzender des Arbeitsausschusses Kindertagesstätten der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege











