UNbehindert leben - Caritas baut Brücken
Die Caritas tritt mit ihrer Arbeit der Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung entgegen. Kinder mit Behinderungen werden in integrativen Kindergärten oder heilpädagogischen Tageseinrichtungen betreut. Die Cariats unterstützt behinderte menschen in vielfältigen Formen betreuten Wohnenes, damit sie ihr Leben möglichst selbständig führen können.
Thema Inklusion
Inklusion steht für ein selbstverständliches Zusammenleben unterschiedlicher Menschen, ohne dass dabei Einzelne ausgegrenzt werden. Alle Menschen haben ein Recht, sich frei zu entfalten und die Welt mit zu gestalten. Dabei spielt es keine Rolle, woher jemand kommt oder mit welchen körperlichen, intellektuellen oder geistigen Einschränkungen er lebt. Die Inklusion fordert, dass sein Umfeld so gestaltet werden muss, dass er oder sie sich entsprechend der eigenen Möglichkeiten einbringen kann.
Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe bedeutet das Konzept der Inklusion, dass alle Angebote so gestaltet werden, dass alle Kinder und Jugendliche – unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Intelligenz und ihrer körperlichen Fähigkeiten – daran teilnehmen können.
mehr zur politischen Dismension dieses Themas im Bereich der Caritas in NRW
MmB: Arbeit
In zahlreichen Werkstätten der Caritas können behinderte Menschen in einer geschützten Atmosphäre in Druckereien und Wäscherein, in der Holz- und Metallverarbeitung, in der Kabel- und Elektrotechnik, Montage und Verpackung, beim Werbeversand und in der Garten- und Landschaftspflege, im Klinikbereich und im Bereich von Bürodienstleistungen arbeiten. mehr
Wohnen und Leben
Wohn-, Pflege und Beschäftigungsangebote für Menschen mit Behinderung sind so zu gestalten, dass diese nicht in "Sondereinrichtungen" leben und arbeiten müssen. Die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) sieht vor, dass das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen gilt, unabhängig von Art und Grad ihrer Behinderung. mehr
Lernen und Ausbildung
Im schulischen Bereich ist mit Inklusion das Recht jedes Kindes gemeint, in die jeweils zuständige Regelschule aufgenommen zu werden. Hieraus folgt unter anderem die Pflicht der Schulbehörden, Kinder mit Behinderung in die allgemeinen Schulkonzepte einzubeziehen. mehr
Intressenvertretung
Für Menschen mit Behinderung, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, bieten Werkstätten für behinderte Menschen eine Teilhabe am Arbeitsleben. Der Begriff Teilhabe umfasst Bestätigung + Ebenbürtigkeit + Gleichberechtigung + Zustimmung. mehr











