Ist gern gesehener Gast bei den Konferenzen von Menschen mit Behinderungen, weil er sie ernst nimmt und sich engagiert für sie einsetzt: der Behinderten-beauftragte Hubert Hüppe.
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Hüppe: Inklusion ist Menschenrecht

Bundes-Behindertenbeauftragter besucht die Caritas-Werkstatträte

Von Werner Heer

Zu ihrem zehnjährigen Bestehen hatte die Landesarbeitsgemeinschaft der Caritas-Werkstatträte in NRW den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung, Hubert Hüppe (CDU), eingeladen. Viele Fragen zu Entwicklungen in der Behinderten- und Sozialhilfe sowie deren Zielsetzungen stellen sich derzeit den Werkstatträten.

So ist die UN-Charta Inklusion mit möglichen Auswirkungen auf die Werkstätten für behinderte Menschen und die darin tätigen Personen ein wichtiges Thema. Hüppe bezeichnete die Inklusion als ein Menschenrecht auf Teilhabe und Integration. Jeder Mensch habe Anspruch, so angenommen zu werden, wie er sei, und jeden Menschen müsse man so mitmachen lassen, wie er es könne. Besonders bei kirchlichen Trägern von Behinderteneinrichtungen sieht Hüppe eine besondere Verpflichtung allein schon im Hinblick auf die Wahrung der Würde des Menschen. Inklusion (abgeleitet von included) bedeute, da zu wohnen, wo alle wohnen; da zu lernen, wo alle lernen, und da zu arbeiten, wo alle arbeiten würden. In den Werkstätten für behinderte Menschen müsse die Inklusion die Wahlfreiheit für Menschen mit Behinderung stärken. Das könne beispielsweise mit dem Persönlichen Budget geschehen, um so eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt unterstützt zu bekommen. Die Werkstätten selbst seien durch vermehrte Vermittlungen auf den ersten Arbeitsmarkt keinesfalls gefährdet. Denn jährlich benötige man bundesweit 7000 zusätzliche Werkstattplätze.

Hüppe nahm auch Stellung zu Fragen zum Bundesteilhabegeld sowie zur Werkstätten-Mitwirkungsverordnung mit den von Werkstatträten angestrebten Änderungen. Besonders wichtig ist ihm der Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit schwerstmehrfacher Behinderung.  Dies werde in  NRW als einzigem Bundesland praktiziert. Ermöglicht werde das auch durch die Haltung der überwiegenden Mehrheit der Werkstattbeschäftigten, diesen Personenkreis nicht auszugrenzen.

In NRW gibt es 104 Caritas-Werkstätten. In ihnen sind rund 17500 Menschen mit Behinderung beschäftigt.


Aus "Caritas in NRW - AKTUELL", Ausgabe 4, Juli 2012