Wertorientiert und kompetent

Die Freie Wohlfahrtspflege wird ihr Profil als soziale Institution schärfen müssen

Von Andreas Meiwes

Turnusgemäß ist zum Beginn des Jahres 2010 der Vorsitz der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW) auf die Caritas übergegangen. Die Herausforderungen, vor denen die Freie Wohlfahrtspflege in den kommenden zwei Jahren steht, sind gewaltig. Es gilt, das Profil zu schärfen und den Dialog zu intensivieren.

Die Wohlfahrtsverbände bieten in ihren Diensten und Einrichtungen nicht nur Beratung und Unterstützung für Bedürftige an, sondern vertreten auch sozial-anwaltschaftlich die Interessen benachteiligter Menschen. Gemeinsame Ziele sind dabei eine flächendeckende soziale Infrastruktur und gerechte Lebensverhältnisse für alle Menschen in Nordrhein-Westfalen.

Für Verbände, Institutionen und Politik ist die Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege als größter Anbieter sozialer Dienstleistungen in allen Fragen der Sozialpolitik und der sozialen Arbeit ein wichtiger und kompetenter Gesprächspartner. Dabei werden die Gremien der LAG (Vorstand, Hauptausschuss und Mitgliederversammlung) fachlich durch einen kontinuierlichen, verbandsübergreifenden Austausch und die Beratungen in den Arbeitsausschüssen unterstützt. Nur so kann es gelingen, ein derart breites Themenspektrum, wie es sich in der Sozialpolitik findet, umfassend und fachlich qualifiziert zu bearbeiten und gegenüber der Politik im konstruktiven Dialog und auch mit Nachdruck zu vertreten.

Es ist für die Freie Wohlfahrtspflege selbstverständlich, dass Partnerschaft mit dem Staat nur auf Augenhöhe funktioniert. Dazu gehört die beiderseitige Überzeugung vom Stellenwert der Wohlfahrtsverbände als einer unverzichtbare Institution in dieser Gesellschaft. Wenn allerdings hier und da der Eindruck entstanden ist, dass auf Seiten der Partner aus Politik und Staat der Stellenwert der Freien Wohlfahrtspflege an Bedeutung verloren hat, dann ist es an der Zeit, das eigene Profil wieder mehr zu schärfen. Fachlicher Austausch und politische Diskussion in einer Partnerschaft schließen die interessenbestimmte Auseinandersetzung und den Konflikt über den bestmöglichen Weg der Sozialpolitik nicht aus.

Mit Sorge registriert die Freie Wohlfahrtspflege eine zunehmende Zerklüftung der sozialen Landschaft. Arme Kommunen mit einer hohen Arbeitslosigkeit sehen sich immer häufiger gezwungen, erhöhte Gebühren zu nehmen oder aber soziale Dienste zu schließen. Wohlhabende Kommunen können es sich dagegen leisten, beispielsweise die Kindergartenbeiträge gering zu halten oder gar – wie die Stadt Düsseldorf – ganz abzuschaffen. Es wird in den kommenden Jahren darauf ankommen, dass das Land seine Steuerungsfunktion wieder mehr wahrnimmt, um gleichwertige Lebensverhältnisse und Lebenschancen für alle Menschen zu sichern. 

Mit großer Genugtuung konnte man nach der Bundestagswahl 2009 Äußerungen des stellvertretenden CDU-Vorsitzenden und Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP vernehmen. Rüttgers versprach, dass der Koalitionsvertrag „soziale Gerechtigkeit widerspiegeln“ werde, und fügte (gegenüber dem Handelsblatt) hinzu: „Wir streben eine Erhöhung des Schonvermögens bei Hartz IV an. Am Kündigungsschutz werden wir sicher nicht schrauben. Es muss keiner Angst haben, dass wir die kleinen Leute vergessen.“

Die Freie Wohlfahrtspflege NRW begrüßt es, wenn der Ministerpräsident des Landes sich klar für die Wahrung sozialer Balance positioniert und den Verzicht auf Sozialkürzungen verspricht. Angesichts der Verantwortlichkeiten in der Banken- und Wirtschaftskrise trägt soziales Augenmaß gehörig zum gesellschaftlichen Frieden bei. Allerdings ist die – durchaus notwendige – Erhöhung des Schonvermögens nur für die relevant, die sich eine private Alterssicherung aufbauen konnten. Auch die geplante Zuverdienstregelung kommt nur Arbeitslosengeld-II-Empfängern zugute, die einen Job haben. Tatsächlich ist nur ein sehr kleiner Prozentsatz der ALG-II-Empfänger von diesen Neuregelungen betroffen. Es bleibt abzuwarten, wie sehr die Landesregierung in NRW auch die Ärmsten der Armen und Benachteiligten im Blick behält.

Wichtigstes Datum im politischen Leben des Landes ist in diesem Jahr die Landtagswahl am 9. Mai. Die Wohlfahrtsverbände werden aufmerksam beobachten, wie sich die politischen Parteien im Landtagswahlkampf positionieren und welche Aussagen und Versprechen sie insbesondere im Bereich der Sozialpolitik machen. Daran werden wir sie nach der Wahl erinnern. Die zukünftige Regierung wird sich messen lassen müssen an dem aus unserer Sicht wichtigsten Ziel, in Nordrhein-Westfalen soziale Gerechtigkeit und gleiche Lebens-, Bildungs- und Gestaltungschancen für alle Bürger herzustellen.

Die Dienste und Einrichtungen der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege bilden mit ihren 500000 Mitarbeitern ein erhebliches wirtschaftliches Potenzial. Kaum ein anderes Arbeitsfeld in Nordrhein-Westfalen bietet mehr Menschen Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten – und das im Zukunftsfeld Dienstleistung. Den Spitzenverbänden obliegt es dabei neben der Interessenvertretung auch, Aus-, Fort- und Weiterbildung zu gewährleisten. Sie tragen Sorge für die Qualitätsentwicklung und stoßen – gegebenenfalls trägerübergreifend und überregional – Innovationen an und fördern deren Praxiserprobung. Das Land unterstützt die Spitzenverbände zur Wahrnehmung dieser Aufgaben mit Globalmitteln. Diese wurden allerdings in den letzten beiden Legislaturperioden massiv gekürzt: von 2003 bis heute um 43,1 Prozent. Entscheidend für die zukünftige Arbeitsfähigkeit der Spitzenverbände wird es jedoch sein, dass deren Arbeit wieder ausreichend und verlässlich zu finanzieren ist. Hier unterliegt die Partnerschaft von Wohlfahrtspflege und Staat derzeit ernsten Belastungen. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang auch die neuerdings fehlende Verlässlichkeit bei den Mitteln aus dem Ertrag von Spiel 77. Jede zukünftige Landesregierung muss wissen, dass in diesen Punkten Kernfragen im Verhältnis von Staat und Wohlfahrtspflege berührt sind.

Weitgehend Konsens herrscht dagegen bei der Überzeugung, dass auch in den nächsten Jahren weitere Anstrengungen im Bereich Bildung und Ausbildung von Kindern und jungen Menschen notwendig sind. Zuvorderst stehen Ausbau und Verstetigung der sogenannten frühen Hilfen und des Kinderschutzes auf der Agenda. Aber auch Verbesserung der Bildung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren, Kindern mit Behinderungen und Kindern aus sozialen Brennpunkten sowie die Sicherstellung der Qualität der außerunterrichtlichen Betreuung bei den Ganztagsangeboten für Schulkinder erfordern weitere Investitionen, will man nicht im internationalen Vergleich weiter abrutschen.

Sozialpolitischer Handlungsbedarf besteht nach Auffassung der Freien Wohlfahrtspflege darüber hinaus noch in einer Vielzahl von Feldern. In der Arbeitsmarktpolitik wird entscheidend sein, mit welchen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten das Land die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit forciert. Sozialpolitische „Baustellen“ bestehen auch bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, in der ambulanten Sucht-, Drogen- und Aids-Hilfe sowie in der Altenhilfe, konkret bei der Umsetzung des ambitionierten Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG).

Allein in der Kranken- und Altenpflege ist ein Drittel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freien Wohlfahrtspflege in NRW beschäftigt. Angesichts immer mehr älterer und pflegebedürftiger Menschen und der weiter ansteigenden Lebenserwartung ist in der Zukunft mit wachsendem Bedarf zu rechnen. Wichtig ist deshalb, dass das Image der Altenpflege durch gezielte Kampagnen verbessert wird, Modelle zur Förderung von Wiedereinsteigern in den Beruf entwickelt werden müssen und darüber hinaus die Ausbildung von Pflegefachkräften verstärkt wird. Die Freie Wohlfahrtspflege wird ihren unverzichtbaren Beitrag zur sozialen Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens einbringen – als selbstbewusster Partner auf Augenhöhe.

  Diözesan-Caritasdirektor Andreas Meiwes (Essen) ist seit Januar 2010  Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW).


 


Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen haben sich zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen, die laut Satzung vom 12. Mai 1961 in der aktualisierten Fassung vom 31. Januar 1977 unter anderem dem Zweck der gegenseitigen Unterrichtung und Abstimmung der Mitglieder auf allen Gebieten der Freien Wohlfahrtspflege, insbesondere der Erarbeitung gemeinsamer Stellungnahmen gegenüber den Behörden und der Öffentlichkeit, dient.
Die 17 Spitzenverbände gehören sechs Verbandsgruppen an: der Arbeiterwohlfahrt, der Caritas, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, dem Deutschen Roten Kreuz, dem Diakonischen Werk sowie den Landesverbänden der jüdischen Gemeinden. 
 

www.freiewohlfahrtspflege-nrw.de

 Aus "Caritas in NRW", Ausgabe 1/2010