Licht und Schatten

Nach einem Jahr fällt die Bilanz des KiBiz zwiespältig aus

Von Heinz-Josef Kessmann

Mit Beginn des neuen Kindergartenjahres am 1. August feiert das Kinderbildungsgesetz in Nordrhein-Westfalen seinen ersten Geburtstag. Dass der zuständige Minister Armin Laschet das Gesetz und seine Auswirkungen aus diesem Anlass kräftig lobt, darf nicht verwundern – genauso wenig wie die deutliche Kritik der Oppositionsparteien. Bewertet man die Erfahrungen mit dem neuen Gesetz losgelöst von solchen parteipolitischen Voreingenommenheiten, so findet man sowohl Licht als auch Schatten.

Die größte Veränderung, die mit dem Gesetz einhergeht, resultiert aus der Tatsache, dass der tatsächliche Betreuungsbedarf der Eltern eine wesentlich größere Rolle als in der Vergangenheit spielt. Das hat sowohl zu einem erheblichen Ausbau der Plätze für unter dreijährige Kinder als auch zu durchschnittlich längeren Betreuungszeiten geführt. Auch wenn eine solche Entwicklung je nach weltanschaulicher Position sicherlich differenziert bewertet wird, stellt die Zunahme von Betreuungs- und Förderungsmöglichkeiten gerade für Kinder aus benachteiligten Familien eine deutliche Verbesserung dar. Auch hat die Zunahme des Betreuungsumfangs den Rückgang der Kinderzahlen aufgrund der demografischen Entwicklung überkompensiert, sodass – anders als ursprünglich befürchtet – keine Gruppen geschlossen und Mitarbeiterinnen entlassen werden mussten. Ganz im Gegenteil ist im Durchschnitt sogar von einer verbesserten Beschäftigungssituation auszugehen.

Entgegen anders lautenden Behauptungen ist auch die Zahl der befristeten Arbeitsverhältnisse nicht angestiegen. Sorgen bereitet dagegen die räumliche Situation in vielen Tageseinrichtungen. Häufig fehlen die notwendigen Voraussetzungen für eine altersgerechte Betreuung gerade der unter dreijährigen Kinder; das entsprechende Investitionsprogramm aus Bundesmitteln ist angesichts der enormen Platzzahlsteigerung wesentlich zu spät angelaufen.

Hinsichtlich des Ziels des Ausbaus der Betreuungsangebote und der Schaffung zusätzlicher Plätze für unter dreijährige Kinder kann das Gesetz also erste Erfolge verbuchen. Dies gilt nicht für das Ziel der Verwaltungsvereinfachung, das durch die Einführung der pauschalierten Landeszuweisung erreicht werden sollte. Immer neue Regelungen und Verfahrensanweisungen haben – so ist der Eindruck – den bürokratischen Aufwand sogar weiter erhöht. Das liegt nicht zuletzt daran, dass der Übergang von einem zum anderen Gesetz nicht gestaltet wurde. Es fehlten die von der Freien Wohlfahrtspflege mehrfach geforderten Übergangsregelungen, Klarstellungen kamen viel zu spät, und Verwaltungs- und Abrechnungsprogramme stehen teilweise bis heute nicht zur Verfügung. Besonders kritisch hat sich das Fehlen entsprechender Regelungen bei den notwendigen Fortbildungsprogrammen für die Erzieherinnen ausgewirkt; dies führte zu erheblichen Verunsicherungen und Ängsten bei den betroffenen Mitarbeiterinnen.

Soziale Brennpunkte unterfinanziert

Häufig diskutiert wurde im Zusammenhang mit dem Kinderbildungsgesetz die neue Finanzierungsform – das System der Kindpauschalen. Durch dieses System ist sichergestellt, dass nur die tatsächlich gebuchten Plätze auch durch das Land und die Kommunen finanziert werden – das finanzielle Risiko ist damit weitgehend auf die Träger verlagert worden. Angesichts des gestiegenen Betreuungsumfangs haben sich daraus im abgelaufenen Jahr keine Probleme ergeben. Es wird abzuwarten bleiben, wie sich dieses Risiko in den nächsten Jahren entwickelt. Die Pauschalen selbst haben sich im Großen und Ganzen als auskömmlich erwiesen. Nicht ausreichend ist jedoch die Finanzierung in sozialen Brennpunkten und in kleinen, in der Regel eingruppigen Einrichtungen, die zum Beispiel über zusätzliches Personal verfügten.

Ausgleich der Tarifsteigerung

Große Probleme für alle Träger bedeuten die jetzt festgelegten Erhöhungen der kommunalen Entgelttarife für Erzieherinnen, da auch die übrigen Träger sicherlich in absehbarer Zeit nachziehen müssen, um im Wettbewerb um Fachkräfte mithalten zu können. Die vorgesehene Erhöhung der Pauschalen um 1,5 Prozent wird nicht ausreichen, diese Tarifsteigerung zu finanzieren,  da ja auch bereits die letzte Tarifsteigerung nicht vollständig ausgeglichen wurde. Aus diesem Grunde muss dringend eine Erhöhung der Pauschalen zum Ausgleich der Tarifsteigerung erfolgen, anderenfalls kommt es zu Stundenkürzungen und zum Abbau von Qualität in der Betreuung. Eine solche Entwicklung stünde im eklatanten Gegensatz zum erklärten Ziel des Landesministeriums, mit dem neuen Kinderbildungsgesetz auch die Qualität der Bildungsarbeit in den Tageseinrichtungen zu stärken. Dies wäre umso bedauerlicher, da angesichts all der vielen verwaltungstechnischen Probleme bei der Gesetzesumstellung die Frage der Qualität der geleisteten Arbeit noch nicht im Mittelpunkt des (politischen) Interesses stand.


Heinz-Josef Kessmann ist Direktor des Caritasverbandes für die Diözese Münster. Aus "Caritas in NRW-AKTUELL", Ausgabe 4/2009