Kommentar

Unterstützt die Eltern!

In den letzten Jahren sind in Deutschland zahlreiche spektakuläre Fälle von Kindesvernachlässigungen, Misshandlungen und Tötungen bekannt geworden. Da es aber bislang noch keine Meldepflicht für Fälle von Gewaltanwendungen an Kindern gibt, kann deren Häufigkeit nicht genau angegeben werden. Insgesamt werden pro Jahr ca. 2000 Fälle, darunter 100 mit Todesfolgen, erfasst, wobei insbesondere Neugeborene und Kleinkinder betroffen sind.

Jedes Kind hat ein Recht auf eine positive Entwicklung. Es hat das Recht, zu wachsen, zu lernen und zu gedeihen. Es soll seine Persönlichkeit entfalten können und sich zu einer emotional stabilen, eigenständigen, einfühlsamen und sozial verantwortlichen Persönlichkeit entwickeln dürfen. Das Recht der Kinder und Jugendlichen auf gewaltfreie Erziehung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert: „Körperliche Bestrafung, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

Deutschland ist erfasst von den Problemen einer alternden Gesellschaft – paradoxerweise oder vielleicht auch gerade deswegen richtet sich der Blick der Öffentlichkeit derzeit verstärkt auf den Anfang des Lebens, auf Elternschaft und frühe Kindheit. Viel wird getan, dass Kinder geboren werden. Die Förderung der ganzheitlichen gesunden Entwicklung von Säuglingen und Kleinkindern wird ebenfalls zunehmend als gesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen. Als Konsequenz daraus ist die Befähigung der Eltern zur Erziehung und Versorgung ihrer Kinder im Mittelpunkt des Interesses der gesamten Gesellschaft.

Mütter und Väter sind heute in ihren Erziehungsaufgaben vielfach auf sich selbst gestellt. Die Großfamilie, die Nachbarschaft – sie helfen nicht mehr wie früher selbstverständlich bei der Bewältigung von Krisen. Was aber passiert, wenn Erziehung nicht gelingt? Wenn Eltern chronisch überfordert sind oder ihre Lebensbedingungen so eingeschränkt sind, dass die familiären Ressourcen nicht ausreichen? Wie unterstützen wir solche Eltern, und wie schützen wir deren Kinder? Fragen, denen sich die Caritas als katholischer Wohlfahrtsverband stellen muss. Der Schutz des ungeborenen und des geborenen Lebens ist eine der unumstößlichen Aufgaben der Caritas!

Armut, Isolation, ungewollte Schwangerschaft, Sucht, familiäre Belastungen, anhaltende Paarkonflikte oder auch Besonderheiten des Kindes, die Eltern überfordern oder die sie ablehnen (z.B. Behinderungen), sind Risikofaktoren für eine gesunde Entwicklung des Kindes. Deutschland ist eines der wenigen Industrieländer, das keine nationale Statistik zur Häufigkeit von Vernachlässigung und anderen Formen der Kindeswohlgefährdung erhebt. Das sagt auch schon etwas aus! Kinderschutz ist weit mehr als das bloße Reagieren auf akute Gefährdung und deren Abwehr. Umfassender Kinderschutz unterstützt Kinder und deren Eltern darin, Gefahren vorausschauend zu erkennen und mit ihnen angemessen umzugehen; er befähigt sie, Einfluss zu nehmen auf ihr Leben.

Der beste Weg, um Kinder vor Vernachlässigung zu schützen, sind Früherkennung und „Frühe Hilfen“. Diese setzen an, bevor sich ungünstige Entwicklungsverläufe stabilisiert haben. Eine positive Interaktion zwischen den Eltern und ihrem Säugling ist „lebenswichtig“ für die Kinder. Es geht darum, Eltern besser zu unterstützen, sie zu lehren, die Bedürfnisse und Signale ihres Kindes besser zu verstehen, den Entwicklungsstand realistischer einzuschätzen und angemessener auf ihr Kind einzugehen. Dazu bedarf es vielfältiger Hilfen, auch von unserer Seite.

Kommunale Jugendämter sind in den letzten Jahren personell immer mehr ausgedünnt worden und oft nur mühsam in der Lage, ihre Wächterfunktionen wahrzunehmen. Hier müsste die Politik trotz aller finanziellen Schwierigkeiten mehr tun. Die Caritas hat in den letzten Jahren viele „Frühe Hilfen“ initiiert. Vieles ist aber nur befristet und finanziell nicht abgesichert. Auf Dauer sind viele Projekte und Modelle gefährdet und auf guten Willen angewiesen. Die Caritas möchte hier gerne mehr tun. Nötig ist eine gesicherte Finanzierung für eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die ja eigentlich schon durch das Grundgesetz gestellt wird.

Andreas Meiwes ist Direktor des Diözesan-Caritasverbandes im Bistum Essen und Herausgeber von „Caritas in NRW“.

 

Aus "Caritas in NRW", Ausgabe 3/2009