Wohlfahrtsverbände fordern Lernmittelfreiheit

Kommunen sollen Konjunkturpaket II nutzen

Nach Berechnungen der Freien Wohlfahrtspflege liegen die Einschulkosten in NRW aktuell im Durchschnitt bei mindestens 200 Euro. Hinzu kommen im Laufe des Jahres weitere Ausgaben für Sportschuhe und Sportkleidung, Klassenfahrten, Hefte, Farbkasten, Fotokopien, Lektüren, Bastelmaterial oder Taschenrechner. Diese Kosten überfordern viele Eltern. Die Wohlfahrtsverbände forderten jetzt ihre Entlastung.

Das Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie in Berlin hatte kürzlich errechnet, wie viel Geld Eltern für Schulmaterialien aufwenden müssen. Es sind rund 700 bis 800 Euro pro Jahr pro Schulkind – für Utensilien, die nach regierungsamtlicher Definition keine Lernmittel sind, aber trotzdem für den Schulunterricht benötigt werden, sowie für das Schulmittagessen und den Schulbus. Durchschnittlich müssen Eltern in NRW 60–65 Euro pro Monat als Eigenanteil für die Schulbildung jedes Kindes zuzahlen. Das ist für einkommensarme Haushalte oft unmöglich. Arme und kinderreiche Familien haben häufig keine fairen Bildungschancen.

„Die in der Landesverfassung verankerte Lernmittelfreiheit hat durch Eigenanteilsregelungen und eine Engführung des Lernmittelbegriffs in NRW mittlerweile deutlich an Klarheit und Wirkung verloren“, konstatiert Wolfgang Altenbernd, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW. Abhilfe könnte nun das Konjunkturpaket II bringen.

Denn ein Teil der Mittel könnte im Rahmen der Bildungsförderung auch für die Beschaffung ausreichender Lernmittelbestände in den Schulen genutzt werden. „Damit könnten Land und Kommunen ihrem Bekenntnis zu fairen Bildungschancen auch für arme Kinder sehr konkret zu mehr Wirkung verhelfen“, fordert Altenbernd. Und das ohne neue Belastung der klammen Haushalte.

Aus "Caritas in NRW-AKTUELL" 3/2009, Mai 2009