Nur Minilöhne für Demenz-Betreuer?
Wohlfahrtsverbände eingezwängt im engen Finanzrahmen
Das durch den Bundestag beschlossene Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung sieht in § 87b verbesserte Betreuungsangebote für an Demenz erkrankte Menschen vor. Zwischen den Pflegekassen und den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege in NRW wurde ein Kompromiss gefunden, der den Wohlfahrtsverbänden große Schwierigkeiten bei der Umsetzung bereitet, denn für die mit der Betreuung beauftragten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen steht nicht genügend Geld für eine angemessene Bezahlung zur Verfügung.
Jeder an Demenz erkrankte, in einer stationären Pflegeeinrichtung lebende Mensch hat nach Maßgabe des Gesetzes (SGB XI) nun Anspruch auf Betreuung durch zusätzliche Kräfte. Im Durchschnitt sollen
25 Bewohner von einer Zusatzkraft betreut werden. Pro Bewohner stellen die Pflegekassen den Trägern der Pflegeeinrichtungen dafür monatlich 100 Euro zur Verfügung. Somit stehen für eine Vollzeitbetreuungsstelle durchschnittlich 2.500 Euro brutto monatlich zur Verfügung inklusive Arbeitgeberanteilen sowie Arbeitsplatz- und Sachkosten. „Mit dieser Summe“, so der Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege in NRW Wolfgang Altenbernd, „können die tarifgebundenen Wohlfahrtsverbände höchstens das Einstiegsgehalt in der niedrigsten Lohnstufe zahlen.“ Auch sei eine zeitliche Befristung der Arbeitsverträge unumgänglich, da bereits das tariflich nach bestimmter Beschäftigungsdauer vorgesehene Erreichen der nächsten Gehaltsstufe nicht mehr finanzierbar sei. Aufgrund der monatlichen Neuberechnung und den damit verbundenen Schwankungen der Förderung werden die meisten Träger mit den Mitarbeitern überwiegend Teilzeitverträge mit der Option auf kurzfristige Aufstockung abschließen müssen.
„Besonders bedauerlich ist“, so Altenbernd weiter, „dass wir für die Betreuungsaufgaben keine bereits länger beschäftigten Mitarbeiter, von denen wir genau wissen, dass sie für diese anspruchsvolle Aufgabe gut qualifiziert sind, auswählen können. Der Grund ist, dass deren tarifliche Eingruppierung den von den Pflegekassen bereitgestellten Finanzierungsrahmen sprengen würde.“ Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen werden die stationären Pflegeeinrichtungen der Wohlfahrtsverbände zusätzliche Betreuungskräfte einsetzen. Für 2010 haben Kassen und Verbände neue Verhandlungen verbindlich vereinbart. „Spätestens dann“, so Altenbernd, „muss über die Höhe der Finanzierung und die daraus resultierende Bezahlung der Mitarbeiter sowie über eine radikale Entbürokratisierung des Verfahrens geredet werden.“









